Unterrichtsstunde: Die Entstehung der Stadt im Mittelalter. Kontinuität und Entwicklung (7. Klasse)

€ 10,99

Dem Lehrplan für Realschulen des Landes Baden-Württemberg zufolge ist das übergeordnete Ziel des Geschichtsunterrichts das Erkennen des Wertes der demokratischen Grundordnung. Die SchülerInnen erkennen unter anderem 'die Notwendigkeit von Macht und Gewalt als legitimes staatliches Gewaltmonopol, und zwar als Mittel zum Erhalt der Demokratie und zur Durchsetzung der Rechtsordnung.' 1 Das Gewaltmonopol eines demokratischen Staates wird in seiner Rechtmäßigkeit vom Gewaltmonopol in diktatorischen Staaten und von 'aggressiver Gewalt gegen Menschen' 2 unterschieden. Die SchülerInnen sollen den Zusammenhang zwischen Vergangenheit und Gegenwart erkennen, sie sollen die Realität aus mehreren Perspektiven betrachten und so lernen, auch Minderheiten anzuerkennen, sie sollen durch den Geschichtsunterricht ein Verantwortungsbewußtsein entwickeln sowie 'die Bereitschaft, bei der Gestaltung unserer demokratischen, friedlichen und freiheitlichen Lebensordnung mitzuwirken' 3 . Um diese Ziele zu erreichen, sollen die SchülerInnen die Arbeitsweisen eines Historikers in ihren Grundzügen erlernen. Weiterhin sollen sie sich mit den Fakten der Geschichtsschreibung vertraut machen, sie sollen Geschehnisse in ihren Zusammenhang einordnen können, sie sollen exemplarisch lernen. Ausdrücklich wird erwähnt, daß nicht alle geschichtlichen Themen behandelt werden sollen, was auch gar nicht möglich wäre. Der Schwerpunkt liegt auf der politischen Geschichte, aber auch 'Fragestellungen der wirtschaftlichen, rechtlichen, sozialen, kulturellen und religiösen Entwicklung' 4 sollen behandelt werden. 'Die Lebenssituation von Frauen muß in allen geschichtlichen Zeitabschnitten berücksichtigt werden' 5 . Doch sind diese Ziele wünschenswert? Sicher sollte eine Akzeptanz einer demokratischen Grundordnung das Ziel des Geschichtsunterrichts sein. Aber heißt dies auch, staatliche Gewalt befürworten zu müssen? [...]

Dem Lehrplan für Realschulen des Landes Baden-Württemberg zufolge ist das übergeordnete Ziel des Geschichtsunterrichts das Erkennen des Wertes der demokratischen Grundordnung. Die SchülerInnen erkennen unter anderem 'die Notwendigkeit von Macht und Gewalt als legitimes staatliches Gewaltmonopol, und zwar als Mittel zum Erhalt der Demokratie und zur Durchsetzung der Rechtsordnung.' 1 Das Gewaltmonopol eines demokratischen Staates wird in seiner Rechtmäßigkeit vom Gewaltmonopol in diktatorischen Staaten und von 'aggressiver Gewalt gegen Menschen' 2 unterschieden. Die SchülerInnen sollen den Zusammenhang zwischen Vergangenheit und Gegenwart erkennen, sie sollen die Realität aus mehreren Perspektiven betrachten und so lernen, auch Minderheiten anzuerkennen, sie sollen durch den Geschichtsunterricht ein Verantwortungsbewußtsein entwickeln sowie 'die Bereitschaft, bei der Gestaltung unserer demokratischen, friedlichen und freiheitlichen Lebensordnung mitzuwirken' 3 . Um diese Ziele zu erreichen, sollen die SchülerInnen die Arbeitsweisen eines Historikers in ihren Grundzügen erlernen. Weiterhin sollen sie sich mit den Fakten der Geschichtsschreibung vertraut machen, sie sollen Geschehnisse in ihren Zusammenhang einordnen können, sie sollen exemplarisch lernen. Ausdrücklich wird erwähnt, daß nicht alle geschichtlichen Themen behandelt werden sollen, was auch gar nicht möglich wäre. Der Schwerpunkt liegt auf der politischen Geschichte, aber auch 'Fragestellungen der wirtschaftlichen, rechtlichen, sozialen, kulturellen und religiösen Entwicklung' 4 sollen behandelt werden. 'Die Lebenssituation von Frauen muß in allen geschichtlichen Zeitabschnitten berücksichtigt werden' 5 . Doch sind diese Ziele wünschenswert? Sicher sollte eine Akzeptanz einer demokratischen Grundordnung das Ziel des Geschichtsunterrichts sein. Aber heißt dies auch, staatliche Gewalt befürworten zu müssen? [...]
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