Die Grundprinzipien-Trias des Allgemeinen Umweltrechts unter Zugrundelegung des Besonderen Umweltrechts des Bereiches Bodenschutz in der Bundesrepublik Deutschland

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Um die drei Grundprinzipien des Allgemeinen Umweltrechts zu verstehen, werden Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzip anhand eines ausgewählten Bereiches des Besonderen Umweltrechts erklärt. Die Wahl fiel auf die interessante Perspektive und gleichzeitig nicht einfache Materie des Bodenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland. Wesentliche Umweltrechtsgrundlage ist dafür das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Die Studienarbeit - eine Prüfungsvorleistung im Studiengang 'Umweltschutz' an der Uni Rostock - kann als Kommentar über die Auslegung und die Interpretation dieser Prinzipien im deutschen Bodenschutzrecht aufgefasst werden. Zusätzlich wird auf die Grundprinzipien-Trias und den unberücksichtigten Bodenschutz in den Entwürfen zu dem Umweltgesetzbuch (UGB), dessen Erlass Anfang 2009 scheiterte, eingegangen.

Um die drei Grundprinzipien des Allgemeinen Umweltrechts zu verstehen, werden Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzip anhand eines ausgewählten Bereiches des Besonderen Umweltrechts erklärt. Die Wahl fiel auf die interessante Perspektive und gleichzeitig nicht einfache Materie des Bodenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland. Wesentliche Umweltrechtsgrundlage ist dafür das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Die Studienarbeit - eine Prüfungsvorleistung im Studiengang 'Umweltschutz' an der Uni Rostock - kann als Kommentar über die Auslegung und die Interpretation dieser Prinzipien im deutschen Bodenschutzrecht aufgefasst werden. Zusätzlich wird auf die Grundprinzipien-Trias und den unberücksichtigten Bodenschutz in den Entwürfen zu dem Umweltgesetzbuch (UGB), dessen Erlass Anfang 2009 scheiterte, eingegangen.
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